Sehr geehrte Besucher/ -innen der Neukölln Arcaden,
damit Sie sich bei uns immer wohlfühlen, ist es erforderlich, dass einige Dinge geregelt sind. Deshalb haben wir diese Hausordnung erstellt. Die nachfolgenden Punkte gelten für das gesamte Gelände der Neukölln Arcaden.
- Generell ist das Rauchen in den Neukölln Arcaden nicht gestattet.
- Der Verzehr von alkoholischen Getränken ist außerhalb der Gastronomie nicht gestattet.
- Betteln und Hausieren sowie unnötiger Aufenthalt sind nicht gestattet.
- Feilbieten von Waren, kommerzielle Film- und Fotoaufnahmen, Auftritte sowie Veranstaltungen sind ohne eine schriftliche Genehmigung des Centermanagements nicht erlaubt.
- Für das Verteilen von Werbematerial, das Anbringen von Plakaten, Kundenbefragungen etc. benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung des Centermanagements.
- Fahr- und Krafträder dürfen nicht durch die Ladenstraße gefahren oder geschoben werden. Kickboard-, Rollschuh-, Inline- und Skateboardfahren, E-Scooter- Segways und ähnliche Fahrzeuge, egal ob motorisiert, elektrisch oder mit Muskelkraft angetrieben, sind aus Sicherheitsgründen ebenfalls nicht gestattet. Mobilitätshilfen wie Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen sind selbstverständlich von diesem Verbot ausgenommen.
- Hunde sind an der Leine zu führen. Verunreinigungen sind vom Hundebesitzer selbst zu beseitigt.
- Das Sitzen ist nur auf den dafür bereit gestellten Bänken, nicht jedoch auf den Fußböden, Treppen sowie Blumenanlagen erlaubt.
- Mutwillige Verschmutzung, Beschädigung oder die missbräuchliche Nutzung von Einrichtungen auch in Gemeinschaftsräumen wie Toiletten, Sanitätsräumen usw. werden mit Hausverbot sowie Schadenersatzforderungen geahndet.
- Das Verweilen, nach der Aufforderung zum Verlassen der Neukölln Arcaden, durch das Centermanagement oder seine Beauftragten ausgesprochen, kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.
- Durch das Verhalten unserer Besucher dürfen Dritte weder behindert noch belästigt werden; Zuwiderhandlungen können als Hausfriedensbruch geahndet werden.
- Das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung im gesamten Allgemeinbereich des Centers vorgeschrieben. Auf den allgemeinen Sitzbereichen in gilt ebenfalls die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Eine Ausnahme bilden lediglich die Bereiche, die zur Einnahme von Speisen- und Getränken vorgesehen sind. Eine ärztliche Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung ist durch ein entsprechendes ärztliches Dokument nachzuweisen und auf Verlangen des Sicherheitspersonals vorzuzeigen.
Wir danken für Ihr Verständnis
Ihr Centermanagement